BAFA Förderung

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Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist in Deutschland zuständig für die Vergabe von Fördermitteln zur Energieeinsparung und für erneuerbare Energien.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden seit November 2023 vielfältige Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen bereitgestellt, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu unterstützen.

Fördermittel umfassen Zuschüsse für Energieberatungen, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungstechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Baubegleitung und bieten zusätzlich steuerliche Entlastungen bei energetischen Sanierungen.

Anträge müssen grundsätzlich vor Sanierungsbeginn gestellt werden, wobei der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) auch nachträglich eingereicht werden kann.

Die maximale Förderung der Baubegleitung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, steuerliche Vorteile lassen sich bis 20 % der Sanierungskosten geltend machen.

Die aktuelle Regelung gilt auch über den 28.11.2023 hinaus und bietet flexible und umfassende Unterstützung für Effizienzmaßnahmen und nachhaltige Gebäudesanierungen. (Stand Oktober 2025)

Welche Fördermöglichkeiten gibt es und welche machen für meine Sanierungspläne Sinn?

  • Anlagentechnik (außer Heizung) z.B. Raumkühlung, Lichtanlage, effizientes Smart Home für Wohngebäude
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung z.B. Heizungstechnik, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen etc. zusätzlich mit 5 % bei Verwendung von Wasser, Erdreich oder Abwasser möglich.
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Außenwände dämmen, Dachfläche, Fenster und Außentüren usw.
  • Heizungsoptimierung, hier gibt es den iSFP Bonus von 5 %. Der mit dem individuellen Sanierungsfahrplan gefördert werden kann.

Welche Fördermittel gibt es für eine Energieberatung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung mit hohen Zuschüssen.

Ein individuelles Konzept für die Sanierung passt optimal zu Ihnen und Ihrem Haus. Es zeigt, mit welchen Maßnahmen am meisten Energie und Geld gespart werden kann.

Wie kommen Sie an Fördermittel?

Wichtiger Hinweis zum Fördermittel-Antrag:

  Der Antrag muss vor einer Beauftragung an Bauunternehmen und oder Sanierungsfirmen eingereicht werden. Sonst gibt es keine Fördermittel.

Ausnahme: der individuelle Sanierungsfahrplan kann nachträglich eingereicht werden.

Nachdem ich bei Ihnen vor Ort die Bestandaufnahme gemacht habe, reiche ich den Antrag für die Kostenrechnung bei der BAFA ein.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen bei einem kostenlosen Gespräch.

Die weitere Arbeit des Energieberaters als Baubegleiter wird ebenfalls gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt einen Zuschuss bis zu 50 % für die Baubegleitung zur Verfügung.

Sollte die BEG-Förderung nicht in Anspruch genommen werden, können die Kosten für die Baubegleitung bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Es gibt unterschiedliche Fördermittel und Steuervorteile bei verschiedenen öffentlichen Stellen.

  • Energieberatung gefördert durch die BAFA
  • Baubegleitung gefördert durch BEG und
  • steuerliche Entlastung bei der Einkommensteuererklärung (das ist eine interessant bei einer hohen Eigenkapitaldecke, die keine Kreditvergabe durch die KFW erfordert).

Komplettsanierung in einem oder Einzelmaßnahmen über einen mittleren Zeitrahmen

Man unterscheidet von einer Komplettsanierung und einer Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmen.

Bei der Komplettsanierung wird ein Haus komplett mit Wärmedämmung an Fassade, neue Fester, Türen und Dachdämmung ausgestattet. Hinzu kommt die Erneuerung der Heizanlage mit Brenner und evtl. neuer Heizkörper.

Als Teilsanierung kann mit Einzelmaßnahmen die Energieeffizienz des Hauses stark verbessert werden. Mit einem Sanierungsfahrplan vom Energieberater können Einzelmaßnahmen nach und nach umgesetzt werden.

Bei der Planung der besten Energiesparmaßnahmen helfe ich Ihnen.

Fördermittel bei der bafa beantragen

Schauen wir uns kurz die Fördermittel und Möglichkeiten an:

BAFA Förderung

Die BAFA-Förderung für Energieberatungen beträgt seit August 2024 50% der förderfähigen Beratungskosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der maximale Zuschuss bei 650 Euro, wodurch sich ein Eigenanteil von etwa 340 bis 1.450 Euro ergibt, abhängig vom Umfang der Beratung und den tatsächlichen Kosten

Wie eine Energieberatung abläuft und welche Leistungen der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) beinhaltet, erfahren Sie ausführlich auf unserer iSFP-Seite oder direkt beim BAFA. Der iSFP stellt dabei einen maßgeschneiderten Sanierungskonzeptplan dar, der den energetischen Zustand Ihres Gebäudes bewertet und mögliche Maßnahmen mit Kosten und Fördermöglichkeiten aufzeigt

Förderung der Baubegleitung

Die Baubegleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten wird mit 50 % der förderfähigen Kosten unterstützt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Fördersumme 2.500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten liegt die maximale Förderung bei 10.000 Euro pro Bauvorhaben, entsprechend 2.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Fördermittel können für Leistungen wie die fachliche Begleitung der Sanierungsmaßnahmen, die Überprüfung der Ausführung und die Sicherstellung von Fördervoraussetzungen genutzt werden. Die fachliche Begleitung hilft dabei, den energetischen Standard des Gebäudes zu optimieren und Fördermittel optimal zu nutzen.

Steuerliche Entlastungen bei energetischer Sanierung

Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden können die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Die Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) erlaubt es, bis zu 20 % der Sanierungskosten von der Einkommensteuer abzusetzen – maximal jedoch 40.000 Euro pro Wohneinheit.

Die steuerliche Entlastung wird über drei Jahre verteilt gewährt: 7 % im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen, weitere 7 % im darauf folgenden Jahr und 6 % im dritten Jahr.

Begünstigt sind Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Einbau neuer Heizungsanlagen sowie die Optimierung bestehender Anlagen. Außerdem müssen die Sanierungsarbeiten von fachlich qualifizierten Unternehmen durchgeführt und durch eine Bescheinigung bestätigt werden.

Wichtig ist, dass das Gebäude bei Beginn der Sanierung mindestens zehn Jahre alt ist und die Maßnahme nicht anderweitig öffentlich gefördert wurde. Eine genaue Musterbescheinigung für das Finanzamt wurde für 2025 neu veröffentlicht, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Diese steuerliche Förderung ergänzt die Förderprogramme von BAFA und KfW und kann auch nachträglich beantragt werden, wodurch sie besonders flexibel für Hausbesitzer ist.